Baselland will Sammelfrist für Initiativen einführen

Keystone-SDA Regional
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Liestal,

Der Kanton Baselland will neu eine Sammelfrist für Volksinitiativen verankern. Die zuständige Landratskommission hat die von der Regierung vorgeschlagene Frist ausgedehnt. Gleichzeitig sollen die Initianten aber keine zusätzliche Verlängerung mehr beantragen können.

Justiz-Initiative
Ein Sammler mit Unterschriftenbogen (Symbolbild). - Keystone

Der Kanton Baselland will neu eine Sammelfrist für Volksinitiativen verankern. Die zuständige Landratskommission hat die von der Regierung vorgeschlagene Frist ausgedehnt. Gleichzeitig sollen die Initianten aber keine zusätzliche Verlängerung mehr beantragen können.

Die Sammelfrist soll in der Kantonsverfassung und im Gesetz über die politischen Rechte verankert werden, wie dem am Dienstag veröffentlichten Bericht der landrätlichen Justiz- und Sicherheitskommission hervorgeht.

Die Regierung hatte eine Frist von 18 Monaten vorgeschlagen mit der Möglichkeit, diese Frist um ein Jahr zu verlängern. Die Kommission setzte stattdessen eine generelle Sammelfrist von 24 Monaten fest.

Eine neue Regelung will der Kanton auch bei der Behandlung von Initiativen einführen, die aufgrund eines Gegenvorschlags der Regierung oder des Parlaments zurückgezogen werden. Bis anhin mussten solche Gegenvorschläge zwingend dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden. Neu soll sie der Landrat mit einem Vierfünftelmehr selbst in Kraft setzen können. Die Gegenvorschläge sollen aber dem fakultativen Referendum unterstehen.

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