Wie die Gemeinde Seltisberg informiert, gilt die Leinenpflicht für Hunde vom 1. April bis zum 31. Juli 2022 im Wald und an den Walsäumen.
Ortsschild der Gemeinde Seltisberg.
Ortsschild der Gemeinde Seltisberg. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Der Gemeinderat Seltisberg bittet die Hundehalter, die Leinenpflicht vom 1. April bis zum 31. Juli im Wald und an den Walsäumen einzuhalten. In der übrigen Zeit gilt die Leinenpflicht auch für Hunde, die nicht unter Kontrolle gehalten werden können und die Wege verlassen.

Während der Hauptsetz- und Brutzeit sind Wildtiere durch frei laufende Hunde im Wald oder in Waldesnähe besonders gefährdet. Es kommt immer wieder vor, dass Wildtiere von Hunden auf grausame Weise zu Tode gehetzt werden.

Das Nichteinhalten der Leinenpflicht kann zu einer Busse sowie Anzeige bei der Staatsanwaltschaft führen. Zum Schutz des Wildes dürfen wildernde Hunde durch die Jagdaufsicht erlegt werden. Die Gemeinde Seltisberg dankt für die Rücksichtnahme.

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