Lupsingen

Lupsingen verbietet das Abbrennen von Feuerwerk

Nau.ch Lokal
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Liestal,

Wie die Gemeinde Lupsingen mitteilt, verfügt der Gemeinderat am 27. Juli 2022 aufgrund der Trockenheit ein Feuerwerks- und Feuerverbot.

Landschaftsfoto der Gemeinde Lupsingen.
Landschaftsfoto der Gemeinde Lupsingen. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit verfügt der Gemeinderat Lupsingen per sofort, 27. Juli 2022, ein Feuer- und Feuerwerksverbot. Verboten sind das Abbrennen von Feuerwerk und Feuerwerkskörpern im ganzen Gemeindegebiet inklusive dem Siedlungsgebiet. Das Steigenlassen von Himmelslaternen ist generell verboten.

Es ist zudem verboten, im Wald und an Waldrändern Feuer zu entfachen (Mindestabstand 50 Meter betrifft auch Teile des Siedlungsgebiets je nach Abstand zum Wald). Dies gilt auch für selbst mitgebrachte Grills aller Art (Holz-, Kohle-, Einweg- oder Gasgrill). Es ist verboten, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.

Bei starkem Wind darf im Freien kein Feuer entfacht werden (gefährlicher Funkenflug). Die Bevölkerung ist zu sorgfältigem Umgang beim Grillieren im Siedlungsgebiet (auch ausserhalb des Mindestabstandes von 50 Metern zum Wald) aufgerufen.

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