Mehr Zeit für Einreichen der Steuererklärung in Baselland
Die Baselbieter Steuerverwaltung gewährt den Steuerpflichtigen wegen der Corona-Krise mehr Zeit für das Einreichung der Steuererklärung. Wer seine Steuern wegen der Pandemie nicht bezahlen kann, darf zudem mit Kulanz rechnen.

Unselbständigerwerbende müssen ihre Steuererklärungen für das Jahr 2019 erst bis Ende Juni einreichen, wie die Baselbieter Steuerverwaltung am Montag mitteilte. Falls sie diese Frist nicht einhalten können, müssen sie ein Verlängerungsgesuch einreichen und 40 Franken bezahlen.
Von Selbständigerwerbenden und juristischen Personen erwarten die Behörden die Steuererklärungen bis zum 30. September, wie es in der Mitteilung weiter heisst. Die Unternehmen sollen damit kurzfristig von administrativen Aufgaben entlastet werden.
Grosszügig zeigt sich die Baselbieter Steuerverwaltung bei definitiven Steuerrechnungen, die trotz Coronavirus weiterhin versandt werden. Wer mit dem Begleichung der Rechnung Mühe hat, kann bei der Stundung mit Kulanz rechnen, wie aus dem Communiqué hervorgeht. Überdies wird bei quellensteuerpflichtigen Personen die Frist für Tarifkorrekturen bis zum 30. September verlängert.