Niederdorf: Waldbau- und Strassenlinienplan wird aufgelegt
Wie die Gemeinde Niederdorf angibt, können sich Einwohner bis 16. März 2023 zum Waldbaulinienplan Stollten und Strassenlinienplan Lampenbergerstrasse äussern.

Der Gemeinderat Niederdorf führt gestützt auf Paragraf 7 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) sowie Artikel 4 des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes (RPG) für die Mutation des Waldbaulinienplans und damit verbunden die Mutation des Bau- und Strassenlinienplans Lampenbergerstrasse das öffentliche Mitwirkungsverfahren durch.
Im Rahmen des öffentlichen Mitwirkungsverfahrens kann die Bevölkerung Einwendungen und Vorschläge zu den Entwürfen der Planung einreichen.
Der Gemeinderat ist seinerseits verpflichtet, zu den Eingaben Stellung zu nehmen und die Bevölkerung über die Stellungnahme zu informieren.
Mitwirkungsfrist und Stellungnahme bis zum 16. März 2023
Die Planungsunterlagen liegen in der Mitwirkungsfrist vom 2. bis 16. März 2023 auf der Gemeindeverwaltung Niederdorf auf und können zu den ordentlichen Schalterstunden eingesehen werden.
Sämtliche Unterlagen können auch online auf der Webseite der Gemeinde eingesehen werden.
Stellungnahmen sind bis am 16. März 2023 schriftlich und begründet dem Gemeinderat Niederdorf einzureichen.