Pflanzen an Strassen sind in Seltisberg zurückzuschneiden
Wie die Gemeinde Seltisberg informiert, sind Bäume und Sträucher so zurückzuschneiden, dass sie nicht in den Verkehrsraum hineinragen.
Bäume und Sträucher, die auf Trottoirs und Strassen hinausragen, behindern die Fussgänger und gefährden den Strassenverkehr. Besonders gefährlich sind Behinderungen bei Strasseneinmündungen.
Auch die Strassenreinigung wird erschwert und vorstehende Äste beschädigen die Reinigungsfahrzeuge, was unnötige Kosten für das Gemeinwesen verursacht.
Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen werden deshalb gebeten, gemäss kantonalem Strassengesetz sowie Strassenreglement der Gemeinde Seltisberg, ihre Grünanlagen zu kontrollieren.
Über der Fahrbahn ist eine Höhe von 4,50 Metern freizuhalten
Bei Fahrbahnanstoss sind überhängende Bäume und Sträucher auf eine Höhe von mindestens 4,50 Meter und bei Trottoirs und Gehwegen auf eine Höhe von mindestens 2,50 Meter zurückzuschneiden.
Hecken sind auf eine maximale Höhe von 1,80 Metern herunterzuschneiden.
Beleuchtungsanlagen, Verkehrs- und Lichtsignale sowie Hausnummern dürfen nicht verdeckt, sondern müssen gut sichtbar sein.