Selbstanzeige von Steuersündern in Baselland hat abgenommen
Im Kanton Baselland ist 2019 die Rate der Selbstanzeige von Steuersündern eingereicht worden. Registriert wurden insgesamt 691 weniger als 2018.

Das Wichtigste in Kürze
- Im Kanton Baselland ist die Rate der Selbstanzeige von Steuersündern gesunken.
- 2019 wurden 691 Anzeigen weniger eingereicht als noch im Jahr 2018.
Bearbeitet haben die Baselbieter Steuerbehörden letztes Jahr 569 Dossiers von Steuersündern. Dadurch wurden insgesamt rund 52,2 Millionen Franken an bisher nicht versteuerten Vermögen offengelegt. Dies teilte die Baselbieter Finanz- und Kirchendirektion (FKD) am Montag mit. Im grössten Einzelfall ging es um eine Selbstanzeige über 22,8 Millionen Franken.
Selbstanzeige einmal straflos
Die kantonalen Nachsteuern aus den Selbstanzeigen beliefen sich 2019 auf noch 5,2 Millionen Franken gegenüber 5,7 Millionen im Vorjahr. Dem Bund flossen rund 1,2 Millionen zu, 600'000 Franken weniger als 2018.
Steuersünder können sich in der Schweiz seit 2010 einmal im Leben straflos selbst anzeigen. Sie müssen zwar die ausstehenden Steuern der letzten zehn Jahre plus Verzugszins nachzahlen, werden jedoch nicht zusätzlich gebüsst.

Am meisten Selbstanzeigen wurden in den Jahren 2017 (1927) und 2018 (1154) eingereicht. Nun scheinen sich die Fallzahlen langsam wieder auf tieferem Niveau einzupendeln, wie die FKD festhält. Dafür zeichne sich ab, dass die Steuerhinterziehungsverfahren zunehmen dürften.
Automatischer Informationsaustausch
Grund dafür ist laut FKD der automatische Informationsaustausch (AIA), durch den bisher nicht deklarierte, ausländische Finanzkonten zum Vorschein kommen. 2019 erhielt die Baselbieter Steuerverwaltung im Rahmen des AIA erstmals Meldungen zu Kontostand, Zinsertrag und Dividenden.
Eingegangen sind nach Angaben der FKD rund 63'000 Meldungen. Von diesen wurden rund 13'000 nach verschiedenen Kriterien ausgewählt. Nun würden sie im Rahmen der ordentlichen Veranlagungstätigkeit überprüft, heisst es in der Mitteilung. Bisher wurden in 415 Fällen von Selbstanzeige festgestellt, dass die ausländischen Finanzkonten in der Steuererklärung wohl nicht ordentlich deklariert waren.