Seltisberg versendet die Gemeindesteuerrechnungen für 2022

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Liestal,

Wie die Gemeinde Seltisberg berichtet, sind die provisorischen Gemeindesteuern 2022 bis spätestens 31. Dezember 2022 zu zahlen.

Steuerspezialist Markus Stoll
Dass dies nicht umgekehrt möglich ist, stört einige Bernerinnen. - keystone

Ende Januar beziehungsweise Anfang Februar 2022 wird die Bevölkerung von Seltisberg die provisorische Gemeindesteuerrechnung für das Jahr 2022 erhalten.

Mit der Vorausrechnung werden die Steuerpflichtigen zur Bezahlung der mutmasslich in diesem Jahr geschuldeten Steuern aufgefordert. Diese basiert auf den aktuellsten Daten in der Regel auf der letzten ordentlichen Veranlagung.

Die definitive Steuerrechnung erhält man in der Regel im Folgejahr

Die provisorische Steuerrechnung ist eine Annahme aufgrund von Vergangenheitszahlen. Sie stimmt in der Regel nicht mit der Schlussrechnung überein. Diese wird nach der Veranlagung der Steuererklärung versandt.

Allfällige Korrekturen zugunsten der Gemeinde oder des Steuerpflichtigen können erst nach der definitiven Veranlagung der Steuererklärung berechnet werden. Dies geschieht in der Regel im Folgejahr.

Danach erhält man eine definitive Steuerrechnung aufgrund der eingereichten Steuererklärung. Die Fälligkeit der definitiven Steuerrechnung des Vorjahres beträgt 30 Tage.

Eventuelle Guthaben aus provisorischen Rechnungen der Vorjahre werden bei der provisorischen Rechnung 2022 nicht berücksichtigt. Diese werden erst mit der definitiven Steuerveranlagung valutagerecht verrechnet. Die Gemeindesteuern 2022 sind bis zum 31. Dezember 2022 fällig.

Bei fristgerechter Zahlung wird ein Vergütungszins gewährt

Die Fälligkeit der Gemeindesteuern ist von der Rechtskraft der Gemeindesteuerveranlagung unabhängig. Auf den bis zum festgelegten Zeitpunkt des Steuerjahres bezahlten Gemeindesteuerbetrag, jedoch nur bis maximal zu jenem in der Vorausrechnung in Rechnung gestellten Betrag, wird ein Vergütungszins gewährt.

Vom Eintritt der Fälligkeit an wird ein Verzugszins erhoben. Erhöht sich der definitive Rechnungsbetrag gegenüber der provisorischen Rechnungsstellung, so beginnt der Verzugszins für den Mehrbetrag 30 Tage nach definitiver Rechnungsstellung.

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