Zukunftsweisend: Totalrevidierte Finanzordnung in 2. Lesung verabsch
Am 23. und 24. März 2021 kam die Synode der Evangelisch-reformierten Kirche Baselland (ERK BL) zu einer ausserordentlichen Sitzung in Muttenz zusammen.

Die Synodalen beschlossen und verabschiedeten die totalrevidierte Finanzordnung in zweiter Lesung. Damit wird ein wichtiger Paradigmenwechsel eingeläutet.
Die Beratung der totalrevidierten Kirchenordnung nahm aber bei Weitem den grössten Raum ein. Da es zu einzelnen Punkten immer wieder längere Diskussionen und Nachfragen gab, konnte die erste Lesung nicht abgeschlossen werden. Die vom Kirchenrat vorgelegte Fassung fand jedoch grundsätzlich grosse Zustimmung bei den Synodalen. Die erste Lesung der totalrevidierten Kirchenordnung wird an der Frühjahrssynode am 15./16. Juni 2021 fortgeführt.
Die geltende Kirchenordnung leistete gute Dienste, sie ist indes nach über einem halben Jahrhundert verständlicherweise nicht mehr in allen Teilen zeitgemäss. In seinem Eingangsvotum erläuterte Kirchenratspräsident Christoph Herrmann den langen Entstehungsprozess der totalrevidierten Kirchenordnung: «Die Vorlage ist das Resultat eines breitgefächerten Diskurses mit verschiedenen Anspruchsgruppen und Menschen, der bereits mit der kirchlichen Visitation 2013-2015 begann. Bewährtes soll aufrechterhalten, über die Jahre Neuentstandenes soll verschriftlicht werden.»
Viele Kirchen müssen aktuell den Spagat zwischen Bewahrung und Visionärem schaffen. «Auch wenn die Zahl der Mitglieder weiter zurückgeht, so ist die Bedeutsamkeit der Kirche weiterhin hoch», ist Christoph Herrmann überzeugt. Themen der menschlichen Existenz, die jetzt vor allem auch in Zeiten der Pandemie noch vermehrt auftauchen – Demut dem Leben gegenüber, Umgang mit Leiden und Sterben, Verletzlichkeit, Vereinzelung und Einsamkeit – sind Grunderfahrungen des Lebens, die allen Menschen gemeinsam sind. «Als Kirchen stellen wir diese Erfahrungen in einen neuen Kontext, versuchen Antworten zu geben, reden über unseren Glauben und das, was uns Halt gibt, aber auch über unser Tun und das, was wir nicht tun.» Das solle sich auch in der neuen Kirchenordnung widerspiegeln. So umfasse die totalrevidierte Kirchenordnung nicht nur Organisatorisches, sondern auch Geistliches.