Detailhandel in Ortszentren soll gestärkt werden
In der Region Luzern sollen neue Einkaufszentren und Fachmärkte in erster Linie in den Zentren der Agglomeration und der Ortschaften realisiert werden.
Luzern Plus hat den überarbeiteten regionalen Teilrichtplan für den Detailhandel öffentlich aufgelegt. Neue Einkaufszentren und Fachmärkte sollen demnach in den Agglomerationszentren und den Ortskernen erstellt werden, teilte der Gemeindeverband mit.
Als Agglomerationszentren gelten das Stadtzentrum von Luzern, das Gebiet Emmen und Reussbühl im Norden der Stadt, Ebikon im Osten sowie Horw, Kriens und Mattenhof im Süden. Als Ortskerne gelten Gebiete, die gut mit dem öffentlichen Verkehr erschlossen sind und wo sich Handel, Dienstleistungen und Wohnungen konzentrieren.
Neue Vorhaben ausserhalb dieser Gebiete soll es nur noch ausnahmsweise geben. Solche Vorhaben seien nur zu bewilligen, wenn sichergestellt sei, dass die Agglomerations- und Dorfzentren dadurch nicht geschwächt würden, heisst es im Entwurf zum Teilrichtplan.
Eingekauft werden soll aber auch in kleineren Läden in den Quartierzentren. Der Teilrichtplan legt neu fest, was ein Quartierzentrum ist, die Gemeinden können aber selber bestimmen, was sie als solches bezeichnen wollen. Einen Ermessensspielraum haben die Gemeinden auch, wenn es um Einkaufsmöglichkeiten in den Arbeitszonen geht. Mit den Regelungen zu den Quartierzentren und den Arbeitszonen nimmt der Teilrichtplan Wünsche der Gemeinden auf.
Die Vernehmlassung zum regionalen Teilrichtplan Detailhandel dauert bis am 23. Mai 2019. Er muss danach von den Delegierten des Gemeindeverbandes angenommen und, nach Ablauf der Referendumsfrist, vom Regierungsrat unterzeichnet werden. Dann ist der Teilrichtplan behördenverbindlich.
Luzern Plus gehören 24 Gemeinden mit über 230'000 Einwohnern an.