Einigung vom Tisch: Rechtsweg in VBL-Subventionsaffäre eingeleitet

Keystone-SDA Regional
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Luzern,

Die Subventionsaffäre um die Luzerner Verkehrsbetriebe (VBL) wird zum Fall für die Justiz. Die Verhandlungen über eine aussergerichtliche Einigung zur geforderten Rückzahlung mutmasslich zu viel bezogener Abgeltungen seien gescheitert, teilte der Verkehrsverbund Luzern (VVL) am Dienstag mit.

VBL
Busse der Verkehrsbetriebe Luzern AG oder VBL auf der Fahrt am Mittwoch, 4. März 2020 beim Bahnhof in Luzern. (Symbolbild) - Keystone

Zankapfel sind 16 Millionen Franken, welche die VBL zwischen 2010 und 2017 an Subventionen für den ÖV erhalten hatte. Gemäss VVL bezog das Unternehmen Abgeltungen in dieser Höhe mit Hilfe einer Verrechnungspraxis unrechtmässig. Seit Februar 2020 habe man das Geld auf dem Verhandlungsweg zurückerhalten wollen, schreibt der VVL.

Doch weder der ehemalige VBL-Verwaltungsrat, der im Zuge der Affäre Ende Jahr zurückgetreten war, noch der neue Verwaltungsrat sei auf einen Lösungsvorschlag des VVL eingetreten. Das aktuelle VBL-Führungsgremium habe dem Verband mitgeteilt, dass es ein Gerichtsverfahren einer einvernehmlichen Lösung vorziehe.

Der VVL werde nun das Geld auf dem zivilrechtlichen Weg mittels Verfügung einfordern. Zu den 16 Millionen Franken kämen Strafzinsen von rund 5 Millionen Franken hinzu. Ausserdem fordere man freiwillig bezahlte Leistungen an die Pensionskasse von noch einmal rund 1 Million Franken zurück.

Wie es beim VVL auf Anfrage hiess, wäre er bereit gewesen, im Rahmen der Verhandlung die Frage der Strafzinsen rechtlich beurteilen zu lassen. Diese hätten die VBL nur zahlen müssen, wenn schuldhaftes Verhalten vorgelegen wäre. An den 16 Millionen Franken habe man aber festgehalten. Dieses Geld fehle dem Verbund dringend, in der Coronakrise erst recht.

Aus diesem Grund hätte der VVL eine aussergerichtliche Lösung bevorzugt. Mit der nun eingeleiteten Verfügung, gegen welche die VBL innert 30 Tagen Beschwerde erheben können, drohe sich die Sache in die Länge zu ziehen. Entsprechend enttäuscht zeigte sich der Verbund über die «passive Haltung der Stadt Luzern als Alleinaktionärin der VBL».

Der neue Verwaltungsrat der VBL hingegen stellte für die Rückzahlung der 16 Millionen Franken die Bedingung, dass dies zuerst rechtlich abgeklärt wird. Er befürchte nämlich, andernfalls die Sorgfaltspflicht zu verletzen, hielt er auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA fest. Die Ausgangslage sei alles andere als klar, sondern hochkomplex.

Der VVL hatte im vergangenen November zusammen mit dem Bundesamt für Verkehr (BAV) zudem Strafanzeige eingereicht um zu prüfen, ob in der Sache ein schuldhaftes Verhalten vorliege. Das Verfahren ist noch hängig.

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