Stadt Luzern

Händler soll 66 Unfallautos als «unfallfrei» verkauft haben

Keystone-SDA
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Luzern,

Ein Luzerner Occasionshändler soll 66 Unfallautos als «unfallfrei» verkauft haben. Der 38-jährigen Serbe wurde wegen Betrugs angeklagt.

Ein Autohändler bietet Autos zum Verkauf an (Archivbild).
Ein Autohändler bietet Autos zum Verkauf an (Archivbild). - sda - KEYSTONE/STEFFEN SCHMIDT

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Auto-Occasionverkäufer soll 66 Unfallfahrzeuge als «unfallfrei» verkauft haben.
  • Bei dem Verkäufer handle es sich um einen 38-jährigen Serben.
  • Der Mann wurde zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt.
  • Zudem wird der Tätige des Landes verwiesen.

Ein Luzerner Occasionshändler soll 66 Unfallautos als «unfallfrei» verkauft haben. Die Luzerner Staatsanwaltschaft hat den 38-jährigen Serben wegen Betrugs angeklagt. Sie beantragte eine unbedingte mehrjährige Freiheitsstrafe und einen Landesverweis.

In der Darstellung der Staatsanwaltschaft hat der Occasionshändler mindestens 66 Autokäuferinnen und -käufer arglistig getäuscht. In Inseraten und an Besichtigungsterminen habe er der Kundschaft vorgespiegelt, dass er unfallfreie Fahrzeuge verkaufe. Zum Teil habe er auch Mängel an den Fahrzeugen vertuscht.

Der Autohändler verkaufte die 66 Unfallfahrzeuge für insgesamt 1,6 Millionen Franken. Hätte man gewusst, dass es sich um Unfallfahrzeuge handle, hätte man diese nicht gekauft oder nur zu einem tieferen Preis. So erklärt die Staatsanwaltschaft ihren Entschluss.

Der Mann wird des Landes verwiesen

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, wissentlich und willentlich gehandelt zu haben. Sie klagte ihn wegen gewerbsmässigen Betrugs, gewerbsmässiger Geldwäscherei, wegen betrügerischen Konkurses und Pfändungsbetrugs, wegen Misswirtschaft und Unterlassung der Buchführung an.

Bestraft wird der Mann mit einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten. Zudem wird einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 90 Franken verhängt. Darüber hinaus soll der Occasionshändler des Landes verwiesen werden.

Wann der Prozess vor dem Kriminalgericht Luzern stattfindet, ist noch offen. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt für den Beschuldigten die Unschuldsvermutung.

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