Kanton Luzern: Besoffener Autofahrer (34) flüchtet vor Kontrolle
Das Wichtigste in Kürze
- Sowohl in Luzern als auch in Menznau wurde am Sonntag ein Mann festgenommen.
- In Luzern war ein alkoholisierter Autofahrer mit 160 km/h im Sonnenbergtunnel unterwegs.
- In Menznau LU entzog sich ein Autofahrer einer Verkehrskontrolle.
Die Luzerner Polizei hat am Wochenende zwei Männer festgenommen, welche stark alkoholisiert mit Fahrzeugen unterwegs waren. Beide haben sich einer Polizeikontrolle entzogen und waren mit übersetzter Geschwindigkeit unterwegs.
Stadt Luzern: 31-jähriger, alkoholisierter Raser festgenommen
In der Nacht auf Sonntag, nach 4 Uhr, nahm die Luzerner Polizei einen Raser in der Stadt Luzern fest. Der Mann fiel der Polizei auf, weil er auf der Reusseggstrasse mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit fuhr.
Anschliessend setzte er seine Fahrt in Emmen Süd auf die Autobahn in Fahrtrichtung Süden fort. Im Sonnenbergtunnel, erlaubt 80 km/h, fuhr er mit einer Geschwindigkeit von ca. 160 km/h.
Trotz Aufforderung der Polizei, anzuhalten, ignorierte der Fahrer die Anweisung und setzte seine Fahrt fort, bis er schliesslich auf der Eichwilstrasse in Kriens gestoppt werden konnte.
Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,91 mg/l. Der Mann verfügt über keinen gültigen Führerausweis. Er wurde vor Ort festgenommen. Sein Auto wurde sichergestellt. Die Untersuchung führt die Staatsanwaltschaft Luzern.
Menznau: Alkoholisiert vor Kontrolle geflüchtet
Am Sonntagmorgen, kurz vor 2.30 Uhr, wollte die Luzerner Polizei in Menznau einen 34-jährigen Lieferwagenfahrer kontrollieren.
Dieser war bei dichtem Nebel mit überhöhter Geschwindigkeit auf der Rickenstrasse unterwegs und kam dabei mehrfach auf die Gegenfahrbahn.
Trotz Aufforderung der Polizei, das Fahrzeug zu stoppen, setzte der Fahrer seine Fahrt fort. Im Gebiet Steinhuserberg konnte er angehalten und festgenommen werden.
Der Mann war mit 1,32 Promille unterwegs
Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,66 mg/l. Um seine Fahrfähigkeit zu überprüfen, musste er sich einer Blut- und Urinentnahme unterziehen. Ihm wurde der Führerausweis abgenommen.
Bis zum Entscheid des Strassenverkehrsamts darf er kein Motorfahrzeug mehr lenken. Die Untersuchung führt die Staatsanwaltschaft Sursee.