Kantonsgericht erklärt Luzerner Phosphorverordnung für rechtmässig
Die Änderung der kantonalen Phosphorverordnung im Kanton Luzern ist rechtmässig. Zu diesem Schluss kommt das Kantonsgericht. 145 Luzerner Landwirte hatten beim Gericht beantragt, die Rechtmässigkeit zu prüfen.
Der Regierungsrat sei aufgrund des kantonalen Rechts zuständig und ermächtigt, die Phosphorverordnung mit den angefochtenen Vorschriften zu ergänzen, schreibt die Staatskanzlei in einer Medienmitteilung zum am Montag veröffentlichten Urteil. Zudem liesse sich diese rechtskonform anwenden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann beim Bundesgericht angefochten werden.
Zwar wurde in den drei Mittellandseen Sempachersee, Baldeggersee und Hallwilersee die Phosphorkonzentration verbessert, sie ist aber nach wie vor zu hoch und die Anforderungen an die Wasserqualität gemäss eidgenössischer Gewässerschutzgesetzgebung werden noch nicht erfüllt.
Um langfristig die Umwelt zu schützen, hat der Kanton Luzern deshalb Massnahmen in Kraft gesetzt, welche die Nährstoffemissionen in der Landwirtschaft reduzieren. So hatte der Regierungsrat per 2021 die Phosphorverordnung für die Umsetzung der Phase III des Phosphorprojekts verschärft. Unter anderem bedeutet dies, dass rund um die Mittellandseen weniger gedüngt werden darf und die Tierbestände nicht aufgestockt werden dürfen.