Teil der Steuergesetzrevision ist unter anderem die Abschaffung der Eigenkapitalsteuer für Unternehmen. Am 22. September entscheiden die Stimmberechtigten.
Die Eigenkapitalsteuer wurde im Kanton Luzern gesenkt. - keystone

Im Kanton Luzern soll die Eigenkapitalsteuer für Unternehmen auf 0,01 Promille gesenkt werden. Auch Menschen mit kleinen Einkommen und Familien sollen steuerlich entlastet werden. Die Stimmberechtigten entscheiden am 22. September, ob das Paket umgesetzt wird.

Der Regierungsrat hatte dem Kantonsrat eine Vorlage präsentiert, die beim Kanton ab 2028 zu Mindereinnahmen von 57 Millionen Franken und bei den Gemeinden von 75 Millionen Franken geführt hätte, dies trotz der erwarteten Mehreinnahmen aus der OECD-Mindestbesteuerung. Vor allem aus Rücksicht auf die Gemeinden griff das Parlament ein, nun geht es noch um Mindereinnahmen von 56 Millionen Franken (Kanton) respektive 67 Millionen Franken (Gemeinden).

Ein Pfeiler der Steuergesetzrevision ist die faktische Abschaffung der Eigenkapitalsteuer für Unternehmen. Diese wird von 0,5 Promille schrittweise bis 2028 auf minimale 0,01 Promille gesenkt. Damit soll die Abwanderung kapitalstarker Unternehmen verhindert werden.

Entlastungen auch für Geringverdiener

Entlastet werden sollen dank eines neuen degressiven Sozialabzugs auch Personen mit tiefen Einkommen sowie Familien, die höhere Abzüge geltend machen können. Wer Geld aus Vorsorgeleistungen bezieht, soll ebenfalls weniger Steuern zahlen.

Für die bürgerliche Mehrheit des Kantonsrats ist die Steuergesetzrevision nötig, damit Luzern im Steuerwettbewerb nicht den Anschluss verliere. Sie verteidigte sie auch als ausgewogenen.

SP und Grüne lehnten die Vorlage ab. Statt höhere Betreuungsabzüge, von denen Eltern mit tiefen Einkommen nicht profitieren würden, hätten sie lieber höhere Kinderzulagen. Sie fanden ferner, dass mit der Senkung der Kapitalsteuer der Fokus zu stark auf grosse und internationale Unternehmen gesetzt werde.

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