Luzern fördert Selbstbestimmung von Personen mit Behinderung
Wie der Kanton Luzern berichtet, werden ab dem 1. Januar 2024 auch ambulante Leistungen für Erwachsene mit Behinderungen finanziert.
Der Kanton Luzern fördert die Wahlfreiheit und Selbstbestimmung von erwachsenen Personen mit Behinderungen im Sinne der UNO-Behindertenrechtskonvention.
Neben stationären werden auch ambulante Leistungen für erwachsene Personen mit Behinderungen von Kanton und Gemeinden mitfinanziert.
Mit der Änderung der SEV konkretisiert der Regierungsrat die Organisation und Finanzierung von Beratung, Bedarfsabklärung und Kostenübernahme bei ambulanten Leistungen. Die Änderung tritt per 1. Januar 2024 in Kraft.