Luzern führt Steuerabzüge für energiesparende Massnahmen ein
Der Abzug kann erstmals mit der Steuererklärung 2023 im Jahr 2024 geltend gemacht werden. Relevant ist der Zahlungszeitpunkt. Der steuerliche Abzug soll demjenigen bei der direkten Bundessteuer entsprechend, teilte die Staatskanzlei am Donnerstag, 22. September 2022, mit. Die Regierung kommt damit einer Forderung aus dem Kantonsrat nach. Das Parlament hatte im März bei der Beratung des Planungsberichts zur Klima- und Energiepolitik 2021 unter anderem Steuererleichterungen für die Solarenergie gefordert.
Abgezogen werden können die Kosten für Massnahmen zur rationellen Energieverwendung – auch wenn es sich dabei um wertvermehrende Investitionen handle, wie es in der Mitteilung heisst. Konkret sind dies Investitionen in Erd- und Luftwärmepumpen, Pellet-Heizungen, solare Warmwasser- und Heizungsanlagen sowie Photovoltaikanlagen. Auch wer in damit verbundene Energiespeicher investiert, profitiert.
Ebenfalls zum Abzug berechtigt sind Wärmedämmungen. Rückbaukosten im Hinblick auf den energetisch besseren Ersatzneubau gehören ebenfalls dazu. Schliesslich werden ab kommendem Jahr Einspeisevergütungen bei Photovoltaikanlagen erst ab 10'000 Kilowattstunden besteuert.