Stadt Luzern leitet rechtliche Schritte wegen Swissporarena ein
Die Stadt Luzern hat rechtliche Schritte für den vorzeitigen Heimfall der Swissporarena eingeleitet. Damit könnte das Fussballstadion an die Stadt zurückgehen.
Ende Juni habe der Stadtrat Kenntnis erhalten, dass bei Übertragungen von Aktien der Stadion Luzern AG unter dem Verwaltungsratspräsidium Bernhard Alpsteags nicht alles gemäss den Verpflichtungen im Baurechtsvertrag abgewickelt wurde, wie die Stadt in einer Mitteilung vom Dienstag schrieb.
Daraufhin habe die Stadt die Stadion Luzern AG aufgefordert in Bezug auf die Kaufrechte aufzuzeigen, wie die Übertragungen der Aktien im Detail erfolgt seien. Auch erinnerte sie daran, das allfällige Verletzungen der vertraglichen Pflichten zu einem vorzeitigen Heimfall führen könnten.
Bis zum 24. September seien keine entsprechenden Unterlagen eingegangen. Aufgrund der fehlenden Unterlagen müsse die Stadt davon ausgehen, «dass bei den Aktienübertragungen tatsächlich Kaufrechte missachtet wurden und somit eine schwerwiegende Verletzung des Baurechtsvertrags vorliegt».
Interesse an Gespräch und einer gütlichen Einigung
Zur Wahrung der öffentlichen Interessen habe der Stadtrat entschieden, den vorzeitigen Heimfall auszulösen, wie es in der Mitteilung weiter hiess. Die Stadt sei jedoch weiter an einem Gespräch und einer gütlichen Einigung interessiert.
Im Oktober 2022 hatte der Verwaltungsrat der FCL Holding AG Bernhard Alpstaeg gebeten, seine Aktienanteile abzugeben. Alpsteag hatte zuvor gegen die sportliche Führung um Präsident Stefan Wolf und Sportchef Remo Meyer ausgeholt und angekündigt, den kompletten Verwaltungsrat austauschen zu wollen.
An der Generalversammlung vom Dezember wurden Alpsteag knapp die Hälfte seines Aktienpakets und seiner Stimmrechte aberkannt. Dieser reichte daraufhin zivilrechtlich Klage ein. Seither tobt ein juristischer Krieg zwischen Alpsteag und der FCL Holding AG.