Wie die Gemeinde Diessbach bei Büren angibt, wird eine rückwirkende Anpassung zum 1. Januar 2023 des Tarifes für die Energie- und Wasserversorgung beschlossen.
Die Gemeindeverwaltung in Diessbach b. Büren.
Die Gemeindeverwaltung in Diessbach b. Büren. - Roman Zwygart
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Gestützt auf die kantonale Gemeindeverordnung wird öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Diessbach an seiner Sitzung vom 22. November 2022 die Änderung des Energie- und Wassertarifs beschlossen hat.

Die beiden neuen Tarife treten vorbehaltlich allfällig dagegen erhobener Beschwerden rückwirkend per 1. Januar 2023 in Kraft.

Gegen die Beschlüsse des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation (26. Januar 2023) schriftlich und begründet Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Seeland, Amtshaus, Stadtplatz in Aarberg erhoben werden.

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