Gemeinde Kappelen erinnert an den Pflanzenrückschnitt
Wie die Gemeinde Kappelen informiert, dürfen die Sträucher oder Bäume die Sicht oder gar die Durchfahrt nicht behindern und sind deshalb zurückzuschneiden.
Der Frühling wird die Vegetation und vor allem Bäume und Sträucher spriessen lassen.
Das fürs Auge erfreuliche Pflanzenwachstum führt aber im Bereich von Strassen und Einmündungen zu grossen Gefahren, wenn Sträucher oder Bäume die Sicht oder gar die Durchfahrt behindern.
Deshalb sollen die Strassenanstösser dafür sorgen: Gegenüber dem Fahrbahnrand ist grundsätzlich ein Lichtraumprofil von 50 Zentimeter freizuhalten.
Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Fahrbahn freizuhaltenden Luftraum von 4,5 Meter Höhe hineinragen; über Geh- und Radwegen muss eine Höhe von 2,5 Meter freigehalten werden.
Strassenbeleuchtung muss frei stehen
Die Wirkung der Strassenbeleuchtung darf nicht beeinträchtigt werden.
Bei gefährlichen Strassenstellen längs öffentlicher Strassen, insbesondere bei Kurven, Ausfahrten, Einmündungen und Kreuzungen dürfen höher wachsende Bepflanzungen aller Art inklusive Geäste die Verkehrsübersicht nicht beeinträchtigen, weshalb je nach den örtlichen Verhältnissen ein ausreichender Seitenbereich freizuhalten ist.
Nicht genügend geschützte Stacheldrahtzäune müssen einen Abstand von zwei Meter von der Grenze des öffentlichen Verkehrsraumes aufweisen.
Alle Strassenanstösser werden gebeten, ihre Sträucher und Äste zu kontrollieren und wenn nötig entsprechend zurückzustutzen.