Lyss: Angepasste Richtlinien zur Förderung der Biodiversität
Wie die Gemeinde Lyss berichtet, werden neu auch Ast- und Steinhaufen in der Landwirtschaft, Saatgut für Blühstreifen sowie Beratungen finanziell unterstützt.
Landwirte und Landwirtinnen, die extensiv genutzte Wiesen oder Buntbrachen ansäen, leisten einen Beitrag zur Förderung der Biodiversität.
Sie können bei der Gemeinde ein Gesuch zur Finanzierung des Saatguts stellen.
Die Beitragshöhe ist in den Richtlinien für die Abgeltung von ökologisch und landschaftlich bedingten Nutzungsauflagen geregelt.
Der Gemeinderat hat die Richtlinien angepasst
Einen finanziellen Beitrag erhalten auch Privatpersonen, die im Siedlungsraum einen Beitrag zur Artenvielfalt leisten, indem sie beispielsweise Ast- oder Steinhaufen anlegen.
Um die Biodiversität weiter voranzutreiben, hat der Gemeinderat die Richtlinien angepasst. Neu werden auch Ast- und Steinhaufen in der Landwirtschaft, Saatgut für Blühstreifen sowie Beratungen finanziell unterstützt.
Die rechtlichen Grundlagen sowie das Gesuchsformular können unter dem auf der Webseite der Gemeinde findbaren Link heruntergeladen werden.