Wie die Gemeinde Maur mitteilt, ging zur revidierten Bau- und Zonenordnung ein Rekurs ein. Die Stellungnahme der Gemeinde wird Anfang Januar 2024 zugestellt.
Das Gemeindehaus in Maur.
Das Gemeindehaus in Maur. - Nau.ch / Simone Imhof
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Im September 2022 hat die Gemeindeversammlung die kommunale Richt- und Nutzungsplanung festgesetzt.

Die mit den von der Gemeindeversammlung beschlossenen Änderungen ergänzte und angepasste Ortsplanungsrevision wurde Ende 2022 der Baudirektion des Kantons Zürich zur Genehmigung eingereicht.

Abgesehen von wenigen einzelnen Punkten hat die Baudirektion die Revision der kommunalen Richt- und Nutzungsplanung im September 2023 genehmigt.

Die Festsetzungsbeschlüsse der Gemeindeversammlung wurden zusammen mit den Genehmigungsentscheiden der Baudirektion des Kantons Zürich veröffentlicht und vom 27. Oktober bis 26. November 2023 aufgelegt.

Eingegangener Rekurs und weiteres Vorgehen

Zur revidierten Bau- und Zonenordnung ist ein Rekurs eingegangen.

Thematisch beanstandet die Rekurrentschaft die Überführung ihrer aktuell in der W-1-Zone befindlichen Liegenschaft in eine Wohnzone mit Ausnützungsziffer, die unveränderte Beibehaltung der Vorschrift über Dachformen (Artikel 39 Absatz eins nBZO) und die neue Bestimmung über vorspringende Gebäudeteile (Artikel 33 nBZO).

Die Stellungnahme des Gemeinderats Maur zum Rekurs wird Anfang Januar 2024 dem Baurekursgericht zugestellt.

Der Zeitpunkt der definitiven Inkraftsetzung oder einer allfälligen Teilinkraftsetzung hängt vom weiteren Verlauf des Rechtsmittelverfahrens ab.

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