Gesetzänderung zur Geschlechtseintragung in Walenstadt
Personen mit Transidentität können ihr Geschlecht und Vorname seit 1. Januar 2022 im Personenstandregister Walenstadt unkompliziert ändern.
Wie die Gemeinde Walenstadt mitteilt, können Menschen mit Transidentität oder einer Variante der Geschlechtsentwicklung ihr Geschlecht und ihren Vornamen im Personenstandsregister von Walenstadt künftig rasch und unbürokratisch ändern. Die entsprechende Änderung des Zivilgesetzbuches und die damit verbundenen Anpassungen der Zivilstandsverordnung und der Verordnung über die Zivilstandsgebühren wurden am 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt.
Unbürokratische Geschlechts- und Namensänderung
Die vom Parlament am 18. Dezember 2020 verabschiedete Gesetzesänderung ermöglicht es betroffenen Personen, ihr eingetragenes Geschlecht und ihren Vornamen mittels Erklärung gegenüber dem Zivilstandsamt rasch und unbürokratisch zu ändern. Die Erklärung kann von jeder Person abgegeben werden, die innerlich fest davon überzeugt ist, nicht dem im Personenstandsregister eingetragenen Geschlecht zuzugehören. Die Erklärung ist gebührenpflichtig.
Änderung hat keine Auswirkung auf andere Eintragungen im Zivilregister
Sofern die betroffene Person noch nicht 16 Jahre alt ist, unter umfassender Beistandschaft steht oder die Erwachsenenschutzbehörde dies angeordnet hat, ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertretung erforderlich. Die Geschlechtsänderung im Personenstandsregister hat keine Auswirkungen auf bestehende familienrechtliche Beziehungen wie Ehe, eingetragene Partnerschaft, Verwandtschaft oder Abstammung.
Auch an der binären Geschlechterordnung (männlich/weiblich) ändert sich nichts: Weiterhin kann nur das männliche oder das weibliche Geschlecht im Personenstandsregister eingetragen werden. Bei Fragen zu diesem Thema steht das Zivilstandsamt Sarganserland gerne zur Verfügung.