Ein Streit über marode verkaufte Wohnungen in Mels SG zieht sich seit zehn Jahren hin. Eine Plakataktion endete nun in einem kuriosen Gerichtsurteil.
Richter
Ein Richterhammer. (Symbolbild) - Pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Seit zehn Jahren dauert ein Streit um mit Baumängeln verkaufte Wohnungen in Mels SG an.
  • Die Käufer warfen den Bauherren vor, die Wohnungen quasi unsaniert verkauft zu haben.
  • Eine gegen die Bauherren gerichtete Plakataktion der Käufer führte zu einer Klage.
  • Das Gericht teilte die Kosten des Verfahrens zur Hälfte auf Kläger und Beklagte auf.
Ad

Beinahe zehn Jahre versuchen die Käufer von Wohnungen in einem Terrassenhaus bereits, dessen Bauherren zum Einlenken zu bringen. Die gekauften Wohnungen hätten schwere Baumängel und das Verkäufer-Ehepaar hätte keine oder nur laienhafte kosmetische Reparaturen durchführen lassen. Das berichtet das «St. Galler Tagblatt».

Nach jahrelangen gegenseitigen Schuldzuweisungen erhielt der Streit um das sogenannte «Horrorhaus» in Mels SG nun einen neuen Meilenstein. Vor zwei Jahren errichteten die Wohnungskäufer insgesamt sechs jeweils 1,6 Quadratmeter grosse Plakate vor dem Gebäude, um ihren Unmut kundzutun.

Hausfront
Hausrenovationen sind immer aufwändig, im Fall vom «Horrorhaus» führten Sie sogar zu einer Klage (Symbolbild). - AFP

Auf den Plakaten stand gross: «Verkäufer erfüllen sie endlich ihre Pflicht und beheben sämtliche Baumängel.»

Bauherren klagten wegen Persönlichkeitsverletzung

Die Bauherren mahnten die Käufer ab, die liessen sich jedoch nicht beeindrucken und legten zwei Plakate nach. «Die Käufer erwarten nachhaltige Sanierung» und «Kosmetische Arbeiten beheben die verdeckten Mängel nicht» prangten anklagend darauf. Nach sieben Monaten entschied das Kreisgericht, sie müssten entfernt werden, wie das «St. Galler Tagblatt» berichtet.

Um weiteren Plakaten vorzubeugen, klagten die Bauherren gegen die Käufer. Sie argumentierten mit der Verletzung von Persönlichkeitsrechten und negativen Auswirkungen auf ihren und den Alltag ihrer Kinder. Auf den Plakaten wurden zwar keine Namen genannt, doch in kleinräumigen und ländlichen Verhältnissen sei klar gewesen, an wen sich die Plakate richteten.

Mussten Sie schon mal vor Gericht erscheinen?

Der ausschliesslich auf die Plakataktion abzielende Prozess, der den nahezu zehnjährigen Konflikt aussen vor liess, fand nun ein Ende. Das Verfahren betreffend der Baumängel ist noch immer hängig.

Gericht spricht Lose-Lose-Urteil

Der Forderung der klagenden Bauherren nach 6'300 Franken Genugtuung und einem Verbot zukünftiger ähnlicher Aktionen wurde nicht stattgegeben. Nur eine leichte Persönlichkeitsverletzung wurde festgestellt, da keine ehrverletzenden Begriffe von Seiten der Käufer verwendet wurden.

Die Kläger allein die 6'000 Franken Verfahrenskosten tragen zu lassen, sei jedoch auch unbillig. Die Begründung lautet, ihre Persönlichkeitsrechte seien schliesslich verletzt worden, wenn auch nur geringfügig. Die Kosten wurden also gleichermassen auf beklagte Bauherren und klagende Käufer aufgeteilt. Ein Urteil, das wohl keine der beiden Parteien zufriedengestellt haben dürfte.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

FrankenGerichtMels