Prozess in Mels SG: 19-Jähriger stach Opfer mit Schirm in die Augen
Das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland in Mels SG hat am kommenden Donnerstag über eine Gewalttat während der Fasnacht 2022 zu urteilen. Ein junger Mann soll nach starkem Alkoholkonsum einem damals 45-Jährigem mit einem Regenschirm in die Augen gestochen und ihn so tödlich verletzt haben. Die Staatsanwaltschaft fordert eine bedingte Freiheitsstrafe.
Opfer und Täter waren stark alkoholisiert
Der junge Mann, damals 19 Jahre alt, besuchte zusammen mit Kollegen im Februar die Fasnacht in Mels. Dies geht aus der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft hervor. Bereits zu Hause, während der Zugfahrt und anschliessend in einer Bar im Zentrum der Melser Fasnacht trank er unter anderem Bier, Rotwein, Berliner Luft und Passoa.
Gegen halb sechs Uhr morgens habe er die Bar «in stark alkoholisiertem Zustand» verlassen und sei in ein Restaurant gegangen. In diesem Gebäude traf er auf das spätere Opfer, das im Obergeschoss des Restaurants wohnte und dessen Zimmer der 19-Jährige in den frühen Morgenstunden betrat.
Der 45-Jährige soll dem jungen Mann gemäss Anklageschrift an das Geschlechtsteil gefasst haben. Dieser habe signalisiert, dass er das nicht wolle. Danach habe ihn der 45-Jährige, der ebenfalls stark alkoholisiert war und unter Drogen stand, daran gehindert, das Zimmer zu verlassen.
Mit Regenschirm in die Augen gestochen
Es kam zu einer Auseinandersetzung. Zunächst würgte der 19-jährige Mann den Anderen. Danach stach er ihm mit einem Regenschirm, der zufällig in der Nähe stand, in beide Augen, so die Staatsanwaltschaft. Der Stich ins linke Auge sei ausgeführt worden, als der 45-Jährige aufgrund des vorherigen Würgens widerstandsunfähig auf dem Boden lag.
Der mutmassliche Täter habe «zumindest in Kauf» genommen, dass der Mann tödliche Verletzungen erleiden könnte, heisst es in der Anklageschrift. So kam es denn auch. Der 45-Jährige starb aufgrund der Stiche mit dem Regenschirm an Schädel-Hirn-Verletzungen.
Staatsanwaltschaft geht von Schuldunfähigkeit aus
Wie stark der 19-Jährige alkoholisiert war, liess ich nicht mehr genau eruieren. Die Staatsanwaltschaft geht jedoch von minimal 1,2 und maximal 2,1 Promille zum Tatzeitpunkt aus. Wegen des hohen Alkoholgehalts im Blut liege eine «Schuldunfähigkeit» vor.
Die Anklage lautet auf vorsätzliche Tötung. Verlangt wird eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Andere Anträge der Staatsanwaltschaft an der Verhandlung sind möglich.