Biken abseits von Strassen ist in Zeiningen nicht erlaubt
Wie die Gemeinde Zeiningen informiert, ist das Radfahren und Reiten im Waldgebiet ausserhalb der Waldstrassen verboten.
In Zeiningen gelten das Reiten und das Fahren abseits von Waldstrassen und Waldwegen als unzulässige nachteilige Nutzung und sind daher verboten.
Im Wald darf grundsätzlich nur auf befestigten Waldstrassen geritten oder gefahren werden.
Zone für Freizeitaktivitäten oberhalb des Grieshaldenwegs
Oberhalb des Grieshaldenwegs respektive des Clubhauses des VMCs (Teil der Parzelle 1098) ist eine Zone für Freizeitaktivitäten ausgeschieden.
Dort ist das Biken erlaubt. Weitere solche Zonen sind in Zeiningen nicht definiert.
Die Gemeinde Zeiningen bittet daher, auf Touren abseits der Waldstrassen zu verzichten und Jagdeinrichtungen wie Kirrungen (Anfutterungsstellen) nicht zu beschädigen.