Gemeinde Kaiseraugst bittet E-Roller-Benutzer um Rücksicht
Wie die Gemeinde Kaiseraugst mitteilt, erhält sie vermehrt Rückmeldungen in Sachen Umgang mit elektrisch betriebenen E-Fahrzeugen und E-Fortbewegungsmitteln.
Da diese Fortbewegungsmittel kaum noch hörbar sind und oft von hinten an Fussgänger «anrauschen», erschrecken diese Personen.
Solche E-Fahrzeuge sind im Trend und mittlerweile überall anzutreffen (auf den Bahnperrons, in den Unterführungen und praktisch auf allen Geh- und Fusswegen).
Leider werden zum Teil auch die signalisierten Höchstgeschwindigkeiten nicht mehr eingehalten (zum Beispiel in der 20-Kilometer-Zone im Dorfkern).
Verkehrsvorschriften gelten auch für die elektrisch betriebenen Fahrzeuge
Der Gemeinderat bittet die Bevölkerung um gegenseitige Rücksichtnahme.
Damit Fussgänger nicht erschrecken, sollen sich die Benutzer von E-Fahrzeugen bemerkbar machen.
Zudem gelten die Verkehrsvorschriften, Verkehrsbeschränkungen, Fahrverbote und andere Signalisationen auch für die elektrisch betriebenen Fahrzeuge.