Leerwohnungszählung in Stein AG
Wie die Gemeinde Stein berichtet, werden die Eigentümer und Verwaltungen von Wohnungen ersucht, leer stehende Wohnungen bis 3. Juni 2022 zu melden.
Weite Kreise der Wirtschaft und der Konjunkturforschung benötigen detaillierte Informationen über die Entwicklung des Immobilienmarktes für die gesamte Schweiz. Deshalb führt das Bundesamt für Statistik (BFS) jedes Jahr die Zählung der leer stehenden Wohnungen durch.
Die Gemeinden haben im Auftrag des BFS die Anzahl Leerwohnungen zu erheben. Stichtag der Zählung ist der 1. Juni 2022. Die Gemeindeverwaltung ist für diese Erhebung auf die Mitarbeit von Eigentümern und Liegenschaftsverwaltungen angewiesen.
Was muss gemeldet werden?
Es werden die leer stehenden, bewohnbaren Wohnungen, die zur dauernden Vermietung oder zum Verkauf angeboten werden, erfasst. Wohnungen gleichgestellt sind leer stehende, zur Vermietung oder zum Verkauf bestimmte Einfamilienhäuser.
Nicht erfasst werden Wohnungen, die auf den 1. Juni 2022 vermietet oder verkauft, aus irgendwelchen Gründen aber noch nicht bezogen sind; leer stehende Wohnungen in Abbruch- und Umbauobjekten; aus bau- und sanitätspolizeilichen Gründen gesperrte Wohnungen; Dienst- und Werkwohnungen, die nur für einen ausgewählten Personenkreis bestimmt sind; Notwohnungen und Baracken; Wohnungen, die ihrer Lage, ihres Zustandes und ihrer Ausstattung wegen unvermietbar sind; Wohnungen die weniger als drei Monate vermietet werden (Ferienhäuser, möblierte Zimmer und so weiter).
Die Eigentümer und Verwaltungen von Wohnungen und Liegenschaften in Stein werden ersucht, die leer stehenden Wohnungen mit Stichtag 1. Juni 2022 mit Angabe der Zimmerzahl bis 3. Juni 2022 der Gemeindeverwaltung zu melden.