Stein: Erhöhung des Wasserpreises
Der Gemeinderat hat entschieden, an einer Gebührenerhöhung festzuhalten. Die neuen Gebühren gelten ab dem 1. Oktober 2021.

Gemäss Reglement über die Wasserversorgung verfolgt die Wasserversorgung der Gemeinde Stein das Prinzip der Eigenwirtschaftlichkeit. Der Bau und Betrieb der Wasserversorgung soll weitgehend selbsttragend sein. Zur Kostendeckung stehen Beiträge der öffentlichen Hand und der Assekuranz, Erschliessungsbeiträge sowie Anschluss- und Benützungsgebühren zur Verfügung.
Die jährlich wiederkehrenden Benützungsgebühren setzen sich aus einer Grundgebühr und einer Verbrauchsgebühr zusammen. Die Grundgebühr bemisst sich nach der Wasserzählergrösse (grösster Durchfluss Qmax). Sie ist auch zu entrichten, wenn kein Wasser bezogen wird. Die Verbrauchsgebühr wird pro m3 der bezogenen Wassermenge erhoben.
Aktuell gültige Wasserpreis gilt seit dem 1. Oktober 2002
In den vergangenen Jahren wurden erhebliche, gebührenfinanzierte Aufwendungen für den Betrieb und Unterhalt der Leitungen getätigt. Für die Sicherstellung einer weiterhin einwandfrei funktionierenden und qualitativ hochstehenden Infrastruktur sind fortlaufende Aufwendungen nötig. In den letzten Jahren sind auch die Ansprüche der Konsumenten und Gesetzgeber bezüglich Versorgungssicherheit, Wasserqualität, Lebensmittelsicherheit und Brandbekämpfung gestiegen. Weiter hat sich der Wasserankauf in den letzten Jahren verteuert. Der aktuell gültige Wasserpreis gilt seit dem 1. Oktober 2002.
Die aktuellen finanziellen Mittel der Wasserversorgung reichen nicht aus, um die künftigen Aufwände aus eigenen Mitteln zu stemmen. Aus diesem Grund schlug die Wasserkommission vor, die Erstellung von neuen Leitungen sowie den Ersatz von über 100-jährigen Leitungen über die Investitionsrechnung zu finanzieren, sofern die Aktivierungsgrenze von CHF 50'000 überschritten wird. Damit können die Projekte mit erhöhter Dringlichkeit verwirklicht werden. Mit der Erhöhung des Wasserpreises soll im gleichen Schritt das Prinzip der Eigenwirtschaftlichkeit wiederhergestellt werden.
Preisüberwacher empfiehlt, die Wassergebühren nicht zur erhöhen
Die beabsichtigte Erhöhung der Verbrauchsgebühren von bisher CHF 1.80 / m3 auf neu CHF 2.40 / m3 sowie der Grundgebühr von bisher CHF 18.00 auf neu 30.00 pro m3 Qmax Zählergrösse wurde dem Preisüberwacher zur Begutachtung eingereicht. Der Preisüberwacher empfiehlt, die Wassergebühren nicht zur erhöhen, sondern mittelfristig auf ein Gebührensystem umzustellen, bei welchem der Anteil der Grundgebühr an den Gesamteinnahmen erhöht wird. Diese Empfehlung entspricht nicht der gängigen Praxis und dem Wasserreglement, das das Prinzip der Eigenwirtschaftlichkeit verfolgt.
Die Grundgebühr soll erhöht werden, was nicht einem verursachergerechten Tarif entspricht. Zudem werden die Haushalte mit wenig Personen unverhältnismässig belastet. Die Motivation zum Wassersparen wird nicht gefördert. Die Bildung einer Rücklage wird verunmöglicht. Durch die Verordnung über die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in schweren Mangellagen (VTM) ist anzunehmen, dass in absehbarer Zeit noch nicht bezifferbare Kosten auf uns zukommen.
Die neuen Gebühren ab dem 1. Oktober 2021
Der Gemeinderat betrachtet eine Erhöhung des Wassertarifes, d. h. die Anpassung der Grundgebühr und der Verbrauchsgebühr als das passende Instrument, um den Auftrag zu erfüllen und eine funktionierende Wasserversorgung zu gewährleisten. Nach Beurteilung der Gebührenerhöhung durch den Preisüberwacher hat der Gemeinderat entschieden, an einer Gebührenerhöhung festzuhalten. Die Gebühren werden wie folgt neu festgelegt:
- Verbrauchsgebühr: CHF 2.30 / m3
- Grundgebühr: CHF 30.00 pro m3 Qmax Zählergrösse
Im Vergleich zum Wasserpreis mit anderen Gemeinden in der Region sind die Gebühren der Gemeinde Stein auch mit den angepassten Tarifen noch immer im unteren Bereich angesiedelt. Der Gemeinderat ist überzeugt, mit dieser Erhöhung die Kosten für die Wasserversorgung langfristig tragen zu können und die notwendigen Instandhaltungen der Leitungen vornehmen zu können. Die neuen Gebühren gelten ab dem 1. Oktober 2021.