Eschlikon: Mögliche Änderung vom Gestaltungsplan Herdernwies
Wie die Gemeinde Eschlikon meldet, ist Änderung und Anpassung des Gestaltungsplans an neue Verhältnisse und neues Recht möglich und zweckmässig.

Aufgrund des Alters (2007) des Gestaltungsplans (GP) sowie auf Antrag eines Grundeigentümers hat der Gemeinderat im Januar 2022 festgestellt, dass eine Änderung und Anpassung des GP an die neuen Verhältnisse und damit auch an das neue Recht planungsrechtlich möglich und zweckmässig ist.
Dazu ist dasselbe Verfahren wie beim Erlass (öffentliche Auflage, Genehmigung durch DBU) anzuwenden.
Die Arbeiten zur Überarbeitung wurden im Anschluss an das Planungsbüro Strittmatter Partner, St.Gallen, vergeben.
Überarbeiteter GP Herdernwies wurde zur Vorprüfung überwiesen
Nach einer Umfrage bei den vom GP betroffenen Grundeigentümern wurde die Überarbeitung an die Hand genommen.
Der überarbeitete GP Herdernwies wurde nun vom Gemeinderat zur Vorprüfung dem Kanton überwiesen.
Die betroffenen Grundeigentümer werden im Rahmen eines Mitwirkungsverfahrens zu gegebener Zeit angehört.