Zählung leer stehender Wohnungen in Bichelsee-Balterswil
Wie die Gemeinde Bichelsee-Balterswil mitteilt, sind leer stehende Wohnungen bis am 6. Juni 2022 an die Gemeindeverwaltung zu melden.
Als Wohnung gilt die Gesamtheit der Räume, die als bauliche Einheit zur Unterbringung eines oder mehrerer Haushalte bestimmt ist und die zum Zeitpunkt der Zählung ausschliesslich Wohnzwecken dient. Eine Wohnung verfügt über einen eigenen Eingang, eine Heizung sowie über eine Küche oder Kochnische.
Was ist zu erfassen?
Als Leewohnungen beziehungsweise leer stehende Wohnungen im Sinne dieser Zählung gelten alle möblierten oder unmöblierten Wohnungen, welche gewisse Bedingungen erfüllen.
Damit diese Bedingungen erfüllt sind müssen sie Wohnungen oder Einfamilienhäuser sein, die am Stichtag (1. Juni 2022) unbesetzt aber bewohnbar sind und die am Stichtag (1. Juni 2022) zur dauernden Miete von mindestens drei Monaten oder zum Kauf angeboten werden.
Dazu gehören auch annähernd fertig erstellte Wohnungen die zur Miete oder zum Verkauf ausgeschrieben sind, deren Innenausbau jedoch erst nach Mietvertrags- oder Verkaufsabschluss zu Ende geführt wird. Ferien- oder Zweitwohnungen und -häuser zählen als leer stehende Wohnungen, sofern sie das ganze Jahr bewohnbar und zur Dauermiete von mindestens drei Monaten oder zum Verkauf ausgeschrieben sind.