Alle Hundehalter sind verpflichtet, ihre Hunde anzumelden und diese ab sofort bis 31. Juli 2022 im Wald und Waldnähe an der Leine zu führen.
Waldspaziergang
Leinenpflicht für Hunde. - Foto-Rabe / Pixabay
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Wie die Gemeinde Aristau mitteilt, sind alle Hunde im Alter ab drei Monaten meldepflichtig. Die Gemeinde Aristau bittet alle Hundehalter, welche einen neuen Hund halten, diesen bei der Gemeindekanzlei anzumelden. Dabei müssen gemäss § 7 Abs. 2 des Hundegesetzes Kopien von Heimtierausweis oder Hundeausweis und von einem anderen Kanton angeordnete Massnahmen bei verhaltensauffälligen Hunden eingereicht werden.

Bisherigen Hundebesitzer wird die Rechnung für die Hundetaxe 2022 im Betrag von 120 Franken zur Zahlung zugestellt. Weitere Massnahmen sind nicht nötig, sofern die Hundehalter in den Vorjahren die Dokumente eingereicht haben und keine Änderung eingetreten ist.

Abmeldung eines Hundes

Sollte der Hund verstorben sein, oder hat ein Besitzerwechsel stattgefunden, bittet die Gemeinde um Eintragung in der AMICUS-Hundedatei und zusätzlich entsprechende Mitteilung bis 30. April 2022 an die Gemeinde Aristau, Abteilung Finanzen, telefonisch oder per E-mail. So kann eine entsprechende Mutation im Register vorgenommen werden und es wird keine unnötige Rechnung zugestellt.

Leinenpflicht für Hunde

Vom 1. April bis 31. Juli 2022 ist die Hauptbrut- und Setzzeit unserer einheimischen Wildtiere. Gemäss § 21 der Verordnung zum Jagdgesetz des Kantons Aargau sind deshalb die Hunde in dieser Zeit im Wald und am Waldrand sowie entlang von Hecken und hochstehenden Wiesen an der Leine zu halten.

Gemäss Reusstaldekret § 2 Abs. 3 sind Hunde auf den Wanderwegen längs der Reuss und in den Naturschutzzonen an der Leine zu führen, gemäss Reusstalverordnung § 1 lit. a ist es zudem grundsätzlich verboten, Hunde in und entlang der Naturschutzzonen laufen zu lassen. Innerhalb des Wohngebietes ist auf Privateigentum (private Parzellen) entsprechend Rücksicht zu nehmen. Wir bitten die Bevölkerung um Einhaltung dieser Vorschriften.

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