Wie die Gemeinde Mühlau berichtet, gilt vom 1. April bis 31. Juli 2022 zum Schutz der heimischen Wildtiere im Wald und am Waldrand die Leinenpflicht für Hunde.
Hund
Frau geht mit ihrem Hund spazieren. (Symbolbild) - Keystone
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Die Gemeinde Mühlau erinnert die Bevölkerung, dass Hunde im Wald und am Waldrand jeweils vom 1. April bis 31. Juli 2022 an der Leine zu führen sind. In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden.

Für Jagd- und Polizeihunde beim Einsatz und bei der Ausbildung gelten diese Einschränkungen nicht (Paragraf 21 der Verordnung zum Jagdgesetz des Kantons Aargau; SAR 933.211). Die Hundehalter werden aufgefordert, sich an diese Gesetzesbestimmung zu halten.

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