Der Bahnhof Mühlau soll behindertengerecht angepasst werden
Wie die Gemeinde Mühlau informiert, ist der Zustand des Bahnhofes Mühlau nicht optimal. Mobilifte, Rampen und Garagierungsmöglichkeit sind geplant.
Im Sommer 2021 teilten die SBB AG dem Gemeinderat Mühlau mit, dass der Zustand des Bahnhofes Mühlau aktuell nicht konform mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) sei.
Die Perronkanten seien zu tief und die Verbindungen zwischen und zu den Perrons erfolge über die Strassenüberführung und Treppen.
Ein Bahnzugang gemäss den gesetzlichen Vorlagen könne jedoch nur mit dem Umbau des gesamten Bahnhofes realisiert werden.
Aufgrund einer Interessenabwägung nach BehiG erfolge dieser Umbau zum Zeitpunkt des nächsten ordentlichen Substanzerhalts.
Mobilifte werden eingesetzt
Die SBB AG schlugen als Übergangslösung daher für die bis 2023 umzusetzenden Massnahmen den Einsatz von Mobiliften (betriebliche Massnahme) und die Realisierung einer Rampe auf Perron 2 sowie die Schaffung einer Garagierungsmöglichkeit für die Mobilifte je Perron vor (bauliche Massnahmen).
Ein entsprechendes Projekt für die Rampe wurde ausgearbeitet.
Anfang 2022 informierten die SBB AG, dass das Plangenehmigungsverfahren (PGV) für die baulichen Massnahmen am Bahnhof Mühlau zur Erfüllung des Behindertengleichstellungsgesetzes beim Bundesamt für Verkehr (BAV) eingereicht worden sei.
Die Arbeiten würden ein Jahr länger dauern
Wie die SBB AG jetzt mitteilten, hat sich in den letzten Wochen abgezeichnet, dass die Bearbeitung des Dossiers durch das BAV deutlich mehr Zeit in Anspruch nehmen wird als geplant.
Dadurch werde die SBB AG nicht mehr in der Lage sein, die vorgesehenen Arbeiten im Jahr 2023 durchzuführen. Die Arbeiten würden sich um circa ein Jahr verschieben.
Die SBB sei dennoch bemüht, die Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes ab dem 1. Januar 2024 umzusetzen und sehe für den Bahnhof Mühlau ein Ersatzkonzept vor.