Feuerungskontrolle und Baukontrolle von Anlagen in Mühlau
Wie die Gemeinde Mühlau mitteilt, liegt der Unterhalt von Feuerungsanlagen seit 1. Januar 2022 in der Eigenverantwortung der Eigentümer.
Der Unterhalt von Feuerungsanlagen liegt seit 1. Januar 2022 in der Eigenverantwortung der Eigentümer. Die Bevölkerung kann die Aufgabe an eine Nutzerschaft oder Verwaltung delegieren. Man ist verpflichtet, die Anlagen in zweckmässigen Zeitabständen durch eine bei der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) registrierten Fachperson sicherheitstechnisch warten zu lassen.
Die sicherheitstechnische Wartung beinhaltet die Kontrolle und – wenn nötig – die Reinigung der Feuerungs- und Abgasanlagen. Wartungsarbeiten durch Servicefirmen ersetzen nicht die regelmässige Kontrolle durch den Aargauer Kaminfeger. Aargauische (und auch auswärtige) Fachpersonen für Kaminfegerarbeiten können künftig im gesamten Kantonsgebiet tätig sein, sofern sie in der von der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) geführten öffentlichen Liste eingetragen sind.
Die AGV nimmt Fachpersonen auf deren Gesuch hin in die Liste auf, sofern sie mindestens über die Kompetenzen als Kaminfegermeister mit eidgenössischem Diplom, als Kaminfeger-Vorarbeiter mit eidgenössischem Fachausweis oder über eine gleichwertige Ausbildung verfügen.
Die Aufsicht des Gemeinderats über das Kaminfegerwesen entfällt, nicht hingegen die Aufsicht des Gemeinderats über den Brandschutz im Gemeindegebiet. Als kommunalen Feuerungskontrolleur und Baukontrolleur für Feuerungsanlagen der Gemeinde Mühlau hat der Gemeinderat Herrn Rolf Zimmermann, Kaminfegermeister, 8912 Obfelden, als Leistungserbringer beauftragt.