Grabräumungen in der Gemeinde Oberrüti stehen an
Wie die Gemeinde Oberrüti informiert, werden die Einwohner gebeten, die betroffenen Grabfelder am Friedhof bis zum 31. August 2023 zu räumen.

Nach Ablauf der Grabesruhe von 25 Jahren sind auf dem Friedhof die Gräber aus dem Jahr 1998 zu räumen.
Es handelt sich dabei um das Grab Nummer 154 auf dem südlichen Friedhofsteil sowie das Grab Nummer 308, Urnengrab.
Die Räumungsarbeiten werden in der ersten Hälfte September 2023 ausgeführt.
Gestützt auf das Bestattungsreglement sind die Angehörigen im amtlichen Publikationsorgan und nach Möglichkeit direkt auf die bevorstehende Grabräumung aufmerksam zu machen.
Frist dauert bis 31. August 2023
Die Angehörigen der Verstorbenen auf den betroffenen Gräbern werden gebeten, für die Abräumung von Grabmälern, Pflanzen und so weiter bis am 31. August 2023 besorgt zu sein.
Nach Ablauf dieser Frist wird die Abräumung durch die Gemeinde erfolgen. Die Räumung der Gemeinde erfolgt ohne jeglichen Entschädigungsanspruch.
Im Weiteren wird darauf hingewiesen, dass gemäss Paragraf zehn der kantonalen Bestattungsverordnung sich die Grabesruhe nach der Erdbestattung richtet.
Allfällig später erfolgte Urnenbeisetzungen haben keinen Einfluss auf die Grabesruhe.