In Fahrwangen kann vom Vergütungszins profitiert werden
In Fahrwangen können Steuerpflichtige, die vor dem 31. Oktober 2021 für die aktuellen Steuern Zahlungen geleistet haben, mit einem Vergütungszins rechnen.
Vor Kurzem wurden die provisorische Steuerrechnungen 2022 versandt. Die Steuerpflichtigen mit flexiblen Zahlungsmöglichkeiten von einem bescheidenen Vergütungszins profitieren und sich unnötige Verzugszinsen nach zu späten Zahlungen ersparen.
Für jede Zahlung, welche vor dem 31. Oktober für die aktuellen Steuern geleistet wird, erhalten die Steuerpflichtigen einen Vergütungszins. Auch mit Vorauszahlungen in Raten können sie von diesem Zins profitieren.
Die Zinsberechnung erfolgt ab dem Datum des Zahlungseinganges bis zum 31. Oktober 2021. Die Vergütungszinsen sind steuerfrei und werden dem Steuerkonto gutgeschrieben. Der Zinssatz für 2022 beträgt 0,1 Prozent.