Fahrwangen

In Fahrwangen sind die Steuererklärungen fällig

Wie die Gemeinde Fahrwangen mitteilt, ist der Abgabetermin der Steuererklärungen für das Jahr 2022 am 31. März 2023.

Das Gemeindehaus in Fahrwangen.
Das Gemeindehaus in Fahrwangen. - Nau.ch / Simone Imhof

Die Steuererklärung natürlicher Personen 2022 ist bis zum 31. März 2023 einzureichen. Es erfolgen jedoch vor dem 30. Juni 2023 keine Mahnungen.

Entsprechend müssen für Fristerstreckungen bis zum 30. Juni 2023 keine Gesuche gestellt werden.

Erste gebührenpflichtige Mahnungen für die Abgabe der ordentlichen Steuererklärung 2022 erfolgen somit frühestens ab dem 1. Juli 2023 (ausgenommen sind Spezialsteuern wie die Grundstückgewinnsteuer).

Mahngebühren Steuern

Aufgrund einer Gesetzesänderung im Jahr 2019 sind für Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen Mahngebühren zu erheben.

Die erste Mahnung der Steuererklärung beträgt 35 Franken, die zweite Mahnung 50 Franken, die Mahnung Steuer- und Verzugszinsausstand (provisorisch und definitiv) 35 Franken und Betreibung Steuer- und Verzugszinsausstand (provisorisch und definitiv) 100 Franken.

Sofern die Abgabefrist der Steuererklärung nicht eingehalten werden kann, ist beim Regionalen Steueramt Sarmenstorf-Fahrwangen-Uezwil oder online ab Mai 2023 ein Gesuch um Fristerstreckung einzureichen.

Bei Zahlungsschwierigkeiten ist vor dem Fälligkeitsdatum mit der Finanzverwaltung Fahrwangen Kontakt aufzunehmen.

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