Liegengelassener Hundekot sorgt in Rottenschwil für Ärger
Wie die Gemeinde Rottenschwil mitteilt, sind Hundehalter verpflichtet den Hundekot aufzunehmen und in den Robidog-Behältern zu entsorgen.
Der Gemeindeverwaltung wurde vermehrt gemeldet, dass Hundehalter beim Versäubern der Hunde die Hinterlassenschaften einfach liegen lassen.
Hunde dürfen nicht unbeaufsichtigt versäubern respektive die Hundehalter sind gemäss Polizeireglement verpflichtet den Hundekot aufzunehmen und in den Robidog-Behältern zu entsorgen.
Das Versäubern auf Privatgrund Dritter ist nicht gestattet.
Der Gemeinderat dankt allen pflichtbewussten Hundehaltern, die die Hinterlassenschaften ihrer Tiere aufnehmen und sachgerecht entsorgen.