Massnahmen während der Hitzewelle
Die Direktion für Gesundheit und Soziales und das Kantonsarztamt (KAA) informieren über das richtige Verhalten bei grosser Hitze und die Massnahmen, die im Falle eines Hitzeschlags zu treffen sind.
Das KAA erinnert daran, dass sehr hohe Temperaturen bei älteren Personen, Kleinkindern, Schwangeren, chronisch Kranken sowie Personen, die im Freien arbeiten oder sich sportlich betätigen, zu gesundheitlichen Komplikationen führen können.
In Hitzeperioden ist es ratsam:
genügend zu trinken und dabei alkohol- und koffeinhaltige sowie stark gezuckerte und gekühlte Getränke zu meiden;
die Räume am frühen Morgen gut durchzulüften und dann direkte Sonnenbestrahlung zu vermeiden (Läden schliessen und Storen herunterlassen);
die Fenster während der wärmsten Stunden des Tages zu schliessen;
sich im Schatten oder in gut belüfteten bzw. klimatisierten Räumen aufzuhalten;
geeignete Kleidung zu tragen (leicht und bequem, helle Farben);
niemals eine Person oder ein Tier in einem geschlossen Fahrzeug warten zu lassen.
Zudem sollte zu älteren oder isoliert lebenden Personen vermehrt Kontakt aufgenommen werden.
Symptome eines Hitzeschlags
Mögliche Symptome eines Hitzeschlags sind: Schwächegefühl, Verwirrung, Schwindel, Übelkeit und Muskelkrämpfe. In diesem Fall muss rasch gehandelt werden: der betroffenen Person zu trinken geben, für Erfrischung sorgen und einen Arzt rufen.
Das KAA verfolgt die Situation aufmerksam. Bei jeder Hitzewellenwarnung durch MeteoSchweiz verschickt es gezielte Informationen an die verschiedenen Partnerinnen und Partner, die sich um Risikopersonen kümmern.
Wann spricht man von Hitzewelle?
MeteoSchweiz spricht von einer Hitzewelle, wenn die Schwelle des Hitzeindexes von 90 an drei aufeinander folgenden Tagen überschritten wird. Dies bedeutet dauerhaft hohe Temperaturen bei gleichzeitig hohem Luftfeuchtigkeitsanteil (ca. ≥32 °C tagsüber und ≥20 °C in der Nacht).