In Muttenz wurden Gebühren- und Benützungsordnung angepasst

Gemeinde Muttenz
Gemeinde Muttenz

Muttenz,

Per 1. Mai 2022 treten die Anpassungen der Gebühren- und Benützungsordnung für die Kompostierungsanlage Hardacker in Muttenz in Kraft.

Eingang der Gemeindeverwaltung in Muttenz.
Eingang der Gemeindeverwaltung in Muttenz. - Nau.ch / Werner Rolli

Sowohl die Gebührenordnung als auch die Benützungsordnung für die Kompostierungsanlage Hardacker wurden im Zuge der Vertragsverlängerung mit der Betreiberfirma Kym angepasst und treten per 1. Mai 2022 in Kraft. In der Gebührenordnung wurden die aktuellen Preise angepasst.

Neu wird in der Gebührenordnung zwischen Gemeinde, Gewerbebetrieben und Privaten unterschieden. Bei Anlieferungen von Gewerbebetrieben über 50 Tonnen pro Jahr kann die Betreiberin einen bis zu 10 Prozent reduzierten Annahmepreis festlegen. Für Privatpersonen wird neu ein Mindestannahmepreis von 4 Franken inklusive Mehrwertsteuer festgelegt.

In der Benützungsordnung wurden die Öffnungszeiten für Privatpersonen an Mittwochnachmittagen angepasst. Zwischen Dezember und Februar ist die Anlage aufgrund der geringen Nachfrage im Winter nur noch jede zweite Woche bis 16 Uhr geöffnet.

Die Öffnungszeiten im Sommerhalbjahr bleiben unverändert. Zudem wurde der vorherige Artikel 5 gestrichen, da die Zufahrt über die Rheinfelderstrasse gar nicht mehr möglich ist. Die Gebührenordnung und die Benützungsordnung für die Kompostieranlage Hardacker sind per sofort auf der Webseite der Gemeinde (Rubrik Online-Schalter; Reglemente, Erlasse, Pläne) einsehbar.

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