Baselbieter Regierung mit Gegenvorschlag zur Energie-Initiative
Die Baselbieter Regierung lehnt die Initiative «Energiepolitik nur mit der Bevölkerung» ab und stellt ihr einen Gegenvorschlag gegenüber.

Dieser nimmt die Absicht des Volksbegehrens auf, das Dekret zum Energiegesetz (End) direkt auf Gesetzesstufe zu verankern. Der Gegenvorschlag will alle Bestimmungen im Energiegesetz aufheben, die dem Parlament die Kompetenz einräumen, Vorschriften per Dekret zu erlassen. Damit kommt er der Initiative entgegen.
Im Gegensatz zur Initiative würden jedoch bei einer Annahme des Gegenvorschlags nicht sämtliche im Oktober 2023 vom Landrat beschlossenen Dekretsänderungen aufgehoben, wie es in der Regierungsvorlage von Mittwoch heisst. Ein vom Initiativkomitee kritisierter Punkt im Dekret betrifft etwa die Bestimmungen zur Umstellung der Heizwärmeerzeuger auf erneuerbare Energie.
Gegenvorschlag versus Initiative
Diese würden bei einer Annahme der Initiative wegfallen. Beim Gegenvorschlag würden die Bestimmungen hingegen neu von der Dekretsebene ins Gesetz verlagert.
Der Gegenvorschlag sei explizit «nicht als Zeichen gegen das End als solches und schon gar nicht gegen Dekrete im Allgemeinen zu verstehen», heisst es in der Vorlage.
Vielmehr erlaube die Verankerung des Dekretsinhalts direkt im Energiegesetz die von der Initiative geforderte Mitsprache des Stimmvolks. Die Baselbieter Stimmbevölkerung nahm das revidierte Energiegesetz im Juni 2024 an.
Die Rolle der Volksabstimmung
Das Dekret unterlag jedoch nicht einer Volksabstimmung. Ein überparteiliches bürgerliches Komitee lancierte daher die formulierte Gesetzesinitiative «Energiepolitik nur mit der Bevölkerung».
Sie kam im November 2024 zustande. Die Initiative verlangt, dass bei einer Annahme die Verpflichtungen aus dem Dekret wegfallen.