Münchenstein bricht Revision Quartierplanung «Stöckacker» ab
Die Projektbeteiligten konnten sich nicht auf ein gemeinsames weiterführendes Vorgehen einigen. Auch deshalb sistiert der Gemeinderat die Revision vorerst.
Wie die Gemeinde Münchenstein schreibt, stammt der Quartierplan «Stöckacker» aus dem Jahr 1970 beziehungsweise 1979. Sein Perimeter umfasst eine Fläche von knapp 48'000 Quadratmetern und erstreckt sich zwischen der Grabenackerstrasse und der Emil Frey-Strasse nördlich der denkmalgeschützten Siedlung «Gartenstadt».
Innerhalb des heutigen Quartierplans befinden sich das Einkaufszentrum «Gartenstadt» sowie diverse Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe.
Das Land gehört zu einem wesentlichen Teil der Einwohnergemeinde Münchenstein und ist mittels Baurechtsverträgen an Dritte vergeben. Innerhalb des Perimeters gibt es zudem verschiedene private Grundeigentümerschaften.
Aufgrund des Alters des Quartierplans und der bestehenden Gebäude besteht seitens der betroffenen Grundeigentümerschaften ein erheblicher Bedarf zur Erneuerung der vorhandenen Verkaufsflächen innerhalb des Einkaufszentrums. Auch der Gemeinde ist es ein grosses Anliegen, das Areal «Stöckacker» zeitgemäss weiterzuentwickeln und so seine Zentrumsfunktion zu stärken.
Keine Einigung bezüglich gemeinsamen Vorgehens vonseiten der Projektbeteiligten
Der Planungsprozess für die Revision beziehungsweise Erneuerung des Quartierplans «Stöckacker» gestaltete sich aufgrund der vielen Beteiligten sowie deren unterschiedlichen Interessen als sehr anspruchsvoll.
Das vorliegende Richtprojekt unterlag unter anderem aufgrund der Grösse und der Komplexität einem langwierigen Planungsprozess. Dieser hat dazu geführt, dass viele Aspekte der Planung nicht mehr den aktuellen Anforderungen an eine Quartierplanung entsprechen.
Erschwerend kommt hinzu, dass sich die Projektbeteiligten nicht auf ein gemeinsames weiterführendes Vorgehen einigen konnten.
Laufendes Planungsverfahren wird abgebrochen
Aus den genannten Gründen ergab sich, dass der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 24. September 2024 beschlossen hat, die Überarbeitung der Quartierplanung «Stöckacker» vorerst zu sistieren. Dies bedeutet, dass das laufende Planungsverfahren abgebrochen wird.
Eine Weiterentwicklung des Areals zu einem späteren Zeitpunkt wird damit nicht ausgeschlossen.
Die von der Sistierung betroffenen Grundeigentümerschaften, Baurechtsnehmer und Fachplaner wurden bereits über den Entscheid des Gemeinderats informiert. Wird zukünftig ein neuer Planungsprozess gestartet, wird der Gemeinderat die Projektbeteiligten und die Bevölkerung darüber in Kenntnis setzen.