Nidau

Zweite öffentliche Mitwirkung für das Bahnhofgebiet in Nidau

Gemeinde Nidau
Gemeinde Nidau

Nidau,

Wie die Stadt Nidau meldet, hat der sie am 2. Juli 2024 die überarbeitete Zone mit Planungspflicht fünf Bahnhofgebiet zur zweiten Mitwirkung verabschiedet.

Die Hauptstrasse in der Gemeinde Nidau.
Die Hauptstrasse in der Gemeinde Nidau. - Nau.ch / Ueli Hiltpold

Das Gebiet Bahnhof soll entwickelt und neugestaltet werden. Dies ist auch bei der Nidauer Bevölkerung im Grundsatz nicht bestritten.

Die Ergebnisse der ersten öffentlichen Mitwirkung im Winter 2022 haben dies gezeigt.

Kontrovers diskutiert wurde hingegen der geplante, leicht abgedrehte Einzelbaukörper in diesem Bereich.

Das vorgelegte städtebauliche Konzept wurde hinterfragt und stiess teilweise auf Widerstand.

Der Gemeinderat schlägt ein zweistufiges Vorgehen vor

Der Nidauer Gemeinderat hat die diversen Rückmeldungen und Kritikpunkte aus der Bevölkerung und aus Fachkreisen aufgenommen und schlägt nun gestützt auf den Stadtratsbeschluss vom 14. März 2024 ein zweistufiges Vorgehen vor.

In einem ersten Schritt kann sich die Bevölkerung im Rahmen der zweiten öffentlichen Mitwirkung zur generalisierten Planungsvorlage äussern.

Diese «Rahmenplanung» legt in der Zone mit Planungspflicht (ZPP) Nummer fünf Bahnhofgebiet die Spielregeln im Grundsatz fest und definiert Bauhöhe und mögliche Nutzungen.

So sind unter anderem der Bau von Wohnungen und eines öffentlichen unterirdischen Parkhauses sowie die Ansiedlung eines Grossverteilers vorgesehen.

Öffentliche Mitwirkung im Spätsommer 2024

Für die Bestimmung eines Detailhändlers ist es noch zu früh. Dies erfolgt in einer späteren Phase.

Nach der Durchführung des Planerlassverfahrens mit den Schritten der kantonalen Vorprüfung, der öffentlichen Auflage mit Einspracheverfahren, dem Beschluss durch den Stadtrat (mit fakultativem Referendum) und der Genehmigung der ZPP durch den Kanton ist vorgesehen, ein qualitätssicherndes Verfahren zur Ermittlung des städtebaulichen Konzepts wie auch zur architektonischen und gestalterischen Ausgestaltung des Bauvorhabens durchzuführen.

Auf dieser Basis wird anschliessend eine Überbauungsordnung ausgearbeitet und erlassen, die die Grundlage bildet für die Eingabe eines Baugesuchs. Bis dahin dauert es rund sechs bis zehn Jahre.

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 2. Juli 2024 die überarbeite Zone mit Planungspflicht Nummer fünf Bahnhofgebot zur öffentlichen Mitwirkung verabschiedet.

Die öffentliche Mitwirkung soll im Spätsommer 2024 durchgeführt werden.

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