Härkingen erinnert ans Zurückschneiden der Bäume am Wegrand
Wie die Gemeinde Härkingen mitteilt, werden die Grundeigentümer aufgefordert, ihre Bäume, Sträucher und Hecken entlang der Strassen zurückschneiden.
Gestützt auf die kantonale Bauverordnung über den Strassenverkehr sowie des Baureglements der Einwohnergemeinde Härkingen werden die Grundeigentümer aufgefordert, alle Bäume, Sträucher und Hecken entlang der öffentlichen Strassen aufzuschneiden.
Die vorgeschriebene Höhe bei Strassen und Wegen betraägt 4,5 Meter und über den Trottoirs und Fusswegen 2,5 Meter.
Zudem dürfen überhängende Äste Strassenbeleuchtungen und Verkehrstafeln nicht verdecken.
Richtiges Aufschneiden trägt der Sicherheit bei
Bei Strassenkreuzungen, Einmündungen und Ausfahrten sind die Sichtbermen dauernd freizuhalten.
Die Sichtbedingungen müssen in der Regel im Höhenbereich zwischen 0,5 Meter und 3 Meter erfüllt sein.
Für Schäden und Unfälle, die aus Nichtbeachtung der Vorschriften entstehen, sind die Grundeigentümer voll haftbar.
Mehr Informationen sind auf der Webseite der Gemeinde Härkingen zu finden.