Wie die Gemeinde Starrkirch-Wil schreibt, ist die Hundesteuer bis zum 30. April 2022 zu bezahlen. Hundehalter sind verpflichtet, ihre Tiere zu registrieren.
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Hunde in der Hundeschule beim Erziehungskurs. - Keystone
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Gemäss Gesetz über das Halten von Hunden und der dazugehörigen Vollzugsverordnung hat der Hundehalter für jeden im Kanton gehaltenen Hund, der am Stichtag (1. April 2022) älter als drei Monate ist, eine jährliche Abgabe zu entrichten. Die jährliche Abgabe in der Gemeinde Starrkirch-Wil beträgt inklusive Kantonaler Kenn­zeichnungskontrollgebühr 120 Franken.

Für den Einzug der Hundesteuer wird Anfang April 2022 eine Rechnung an alle Hunde­halter versendet. Sie richtet sich nach den Daten vom 1. April 2022 aus der Hundedatenbank AMICUS. Es wird keine Hundemarke abgegeben; diese Hundemarke wurde im Kanton Solothurn abgeschafft.

Ab dem 30. April 2022 werden Mahngebühren erhoben

Alle Hundehalter, welche keine Rechnung erhalten, müssen sich bis spätestens 30. April 2022 bei der Gemeindeverwaltung Starrkirch-Wil melden. Nach dem 30. April 2022 wird eine zusätzliche Mahngebühr von 50 Franken für nicht bezahlte Hundesteuern erhoben.

Hundedatenbank «AMICUS»

Alle Hunde müssen tätowiert oder mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Datenbank «AMICUS» registriert sein. Falls der Hund weder gechipt noch lesbar tätowiert und registriert ist, muss man dies umgehend nachholen. Ein Versäumnis zieht eine Anzeige sowie Busse nach sich.

Die Hundehalter sind weiter dafür verantwortlich, dass Ereignisse wie Anschaffung, Halterwechsel, Wegzug oder Tod eines Hundes jeweils umgehend der Datenbank «AMICUS» und der Gemeindeverwaltung Starrkirch-Wil gemeldet werden. Verstösse gegen die gesetz­lichen Pflichten sind strafbar.

Leinenpflicht

Es ist wichtig zu beachten, dass vom 1. April bis 31. Juli 2022 eine generelle Leinenpflicht im Wald gilt.

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