Olten erhält neues Entwicklungsgebiet durch Grenzanpassung
Die Stadt Olten hat mit Wangen eine Grenzbereinigung beschlossen, um die Entwicklung des Gebiets Chalofen zu erleichtern. Das Areal wird Olten zugewiesen.
Wie die Stadt Olten berichtet, ist am Ortseingang auf einem gemeindeübergreifenden Grundstück eine qualitätsvolle bauliche Entwicklung geplant.
Die AWF Aktiengesellschaft für Wirtschaftsförderung aus Egerkingen plant das Gebiet Chalofen zu entwickeln und zu bebauen.
Gemäss dem Leitbild der Stadt Olten soll das Areal der räumlichen Strategie «transformieren und neue Identität schaffen» zugeordnet werden.
Mit der baulichen Veränderung und Erneuerung soll eine hohe Siedlungsqualität mit Begegnungsorten und qualitativen Freiräumen geschaffen werden.
Stadtrat und Gemeinderat vermeiden komplexen Gemeindevertrag
Zu einer qualitätsvollen Siedlungsentwicklung gehört unter anderem auch die Aufwertung von Strassen- und Knotenräumen an den Einfallsachen.
Die Diskussion um die Lage und mögliche Aufwertungen dieser Räume wie auch die Komplexität einer gemeinsamen Entwicklung haben den Stadtrat von Olten und den Gemeinderat von Wangen bei Olten dazu bewogen, eine Grenzbereinigung vorzunehmen und die beiden betroffenen Grundstücke zusammenzulegen und Olten zuzuweisen.
Eine gemeinsame Entwicklung einer Überbauung auf einer Gemeindegrenze hätte bedeutet, dass zwischen den beiden betroffenen Gemeinden ein sogenannter Gemeindevertrag auszuhandeln wäre, der unter anderem festhält, wie die Erschliessung und die Abfallentsorgung zu regeln sind, wer wohin zur Schule geht, wer in welcher Gemeinde die Steuern entrichten muss oder wer welcher Sozialregion zugewiesen wird.
Auch die Wasserversorgung wie auch die Abwasserentsorgung müssten geregelt werden. Die Aufzählung lässt sich weiterführen. Der Aufwand für die Aushandlung eines solchen Gemeindevertrages ist immens.
Gebietsabgabe erleichtert Entwicklung
Um die Entwicklung des Areals zu erleichtern, wird daher die Gemeinde Wangen bei Olten den Anteil Wangner Boden an die Stadt Olten abtreten.
Da in den Gebäuden der Liegenschaft auf Wangner Boden keine Einwohner angemeldet sind, ist gemäss kantonaler Weisung für die Regulierung von Gemeindegrenzen eine Abtretung an die Nachbargemeinde durch einen einfachen Beschluss des Regulierungsplans durch die Exekutivbehörden beider Gemeinden ausreichend. Dieser ist bereits erfolgt.