Fotografie

Olten stellt Weichen für Haus der Fotografie

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Olten,

Olten will das Haus der Fotografie auf neue Beine stellen. Eine geplante Leistungsvereinbarung soll die Finanzierung und den weiteren Betrieb gewährleisten.

Aareufer Altstadt Olten
Das Aareufer vor der Altstadt Olten. - Nau.ch / Werner Rolli

Wie die Stadt Olten berichtet, plant der Stadtrat einen nächsten Schritt in Richtung Zukunft der Kulturhäuser an der Kirchgasse 8 und 10. Dabei nimmt er die Feststellungen und Empfehlungen der Spezialkommission auf, welche er dafür ins Leben rief.

In dieser bestand Einigkeit, dass die Liegenschaften stark sanierungsbedürftig sind und dass das Kunstmuseum ein unterirdisches Depot benötigt. Ferner schlug sie vor, im Sinne einer Kostenreduktion vorerst auf die erste Etappe zu fokussieren.

Diese beinhaltet den Aus- und Anbau der Liegenschaft Kirchgasse 8 für das Kunstmuseum sowie die Sanierung der Liegenschaft Kirchgasse 10 im Bestand für die Aufnahme des Hauses der Fotografie.

Parlament entscheidet über Zukunft des Fotografiehauses

Bevor die weiteren Projektarbeiten vorangetrieben und weitere Kosten ausgelöst werden, soll sich das Parlament zur weiteren Zusammenarbeit mit dem Haus der Fotografie aussprechen können. Dieses steht an einem Wendepunkt.

Zukünftig soll es sich von einem auf Freiwilligenarbeit basierenden Konzept zu einem professionellen Betrieb entwickeln. Hierfür ist die Nutzung der drei Geschosse in der Liegenschaft Kirchgasse 10 vorgesehen.

Diese erlaubt jedoch keine Erwirtschaftung von Zusatzerträgen beispielsweise mittels eines Gastronomiebetriebs. In der Folge beantragte das Haus der Fotografie zusätzliche finanzielle Unterstützung, um die Betriebskosten finanzieren zu können.

Parlament berät über finanzielle Unterstützung

Der Stadtrat gelangt daher ans Parlament, damit sich dieses zur geplanten Leistungsvereinbarung äussern kann. Ein zentraler Bestandteil der neuen Vereinbarung ist der Kulturbeitrag, den der Stadtrat zur Sicherstellung des Betriebs bereitzustellen gedenkt.

Der Gesamtbedarf umfasst eine Mietkompensation von 260'000 Franken sowie einen Betriebsbeitrag von 130'000 Franken, was insgesamt 390'000 Franken ausmacht. Die Zustimmung des Parlaments zur neuen Leistungsvereinbarung, welche voraussichtlich ab dem Jahr 2030 zum Tragen kommen wird, ist Voraussetzung für die weiteren Arbeiten zur Vorbereitung der Projektierungskredits.

Dieser soll – im Fall einer Zustimmung des Parlaments zur Leistungsvereinbarung – im Herbst 2025 ins Parlament kommen.

Impuls für Oltens Kulturlandschaft

Der Stadtrat ist überzeugt, dass die Leistungsvereinbarung mit dem Haus der Fotografie einen bedeutenden Impuls für die kulturelle Landschaft der Stadt darstellen wird. Die Zielsetzung ist klar: Die nötige Unterstützung der Kultur zu gewährleisten, die nicht nur zur Identität der Stadt beiträgt, sondern auch eine breitere Bevölkerung einschliesst.

Mit Dialog und frühzeitiger Beteiligung soll ein gemeinsames Verständnis für die künftige Entwicklung der Kirchgasse 8 und 10 geschaffen werden.

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