Wangen bei Olten stellt Weichen für Schulraum-Erweiterung
Die Gemeindeversammlung von Wangen bei Olten schafft mit dem «Ja» zum Planungskredit die Voraussetzung für die Erweiterung des Hinterbüel-Schulhauses.
Wie die Gemeinde Wangen bei Olten berichtet, ist die Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2022 von 50 Stimmberechtigten besucht worden.
Die Stimmberechtigten haben das Budget 2023 der Sozialregion Untergäu sowie das Budget 2023 der Einwohnergemeinde angenommen.
Die Teuerungszulage für das Verwaltungspersonal und die Musikschullehrperson in Höhe von 1,5 Prozent ist genehmigt worden.
Ausserdem haben die Einwohner den Kredit für die Sanierung der Heizung und der Gebäudehülle des Schulhauses Alp in Höhe von 480'000 Franken angenommen.
Gemeindeversammlung sagt «Ja» zur Gesamtsanierung des Schulhauses Hinterbüel
Der Kredit für die Gesamtsanierung des Schulhauses Hinterbüel 2 in Höhe von 3'745'000 Franken ist ebenfalls genehmigt worden. Die Urnenabstimmung findet am 12. März 2023 statt.
Der Kredit für die Sanierung der Strasse Rebenweg in Höhe von 85'000 Franken sowie der Kredit für die Sanierung der Kanalisation Rebenweg (SF Abwasser) in Höhe von 215'000 Franken ist von der Gemeindeversammlung ebenfalls genehmigt worden.
Der nächste Schritt für die Erweiterung des Hinterbüel-Schulhauses ist getan
Der Planerkredit für die Erweiterung am Schulstandort Hinterbüel in Höhe von 525'000 Franken ist genehmigt worden.
Am 27. März 2023 wird für die anschliessende Bewilligung des Baukredits eine Gemeindeversammlung einberufen, die Urnenabstimmung zum Baukredit wird am 18. Juni 2023 stattfinden.
Des Weiteren haben die Stimmberechtigten den Kredit für das Informatikkonzept 2023 bis 2026 in Höhe von 874'000 Franken sowie den Nachtragskredit für den Neubau des Regenbeckens RB 3 (SF Abwasser) in Höhe von 600'000 Franken bewilligt.
Die Totalrevision der Statuten des Zweckverbandes Abwasserregion Olten ist ebenfalls genehmigt worden.
Der Muldendienst wird abgeschafft
Die Revision des Abfallreglements mit Wirkung zum 1. Januar 2024 und das angepasste Tarifblatt sind genehmigt worden.
Der Muldendienst wird ab 1. Januar 2024 von der Einwohnergemeinde nicht mehr angeboten.
Zu guter Letzt hat die Gemeindeversammlung die Revision des Reglements zum Planungsausgleich bewilligt.
Der Ausgleich von Planungsvorteilen bei Aufzonungen ist nun ebenfalls reglementarisch geregelt.