Der Gemeinderat von Fehraltorf bewilligt einen Kredit für ein Gutachten zur Einführung weiterer Tempo-30-Zonen in den Quartieren und entlang der Hauptstrassen.
Die Kempttalstrasse in Fehraltorf (ZH).
Die Kempttalstrasse in Fehraltorf (ZH). - Nau.ch / Simone Imhof
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Wie die Gemeinde Fehraltorf berichtet, wurden in den letzten Jahren bereits verschiedene Tempo-30-Zonen realisiert. In seinen Legislaturzielen hat der Gemeinderat festgelegt, dass er weitere Begegnungs- und 30er-Zonen in Quartieren planen und umsetzen will.

Nun soll in den restlichen Quartieren flächendeckend Tempo 30 eingeführt werden. Es handelt sich hierbei um die Quartiere Feld und Obermüli sowie die Weiler Mesikon und Speck. Weiter soll Tempo 30 auch für die Bahnhofstrasse und die Usterstrasse geprüft werden.

Mit der Einführung der Tempo-30-Zonen soll eine Angleichung des Geschwindigkeitsniveaus der verschiedenen Verkehrsteilnehmer, die Steigerung des Sicherheitsempfindens sowie eine Verbesserung der Lebensqualität für die Anwohner erreicht werden.

Weniger Bürokratie durch neue Verordnung

Mit der Anpassung der UVEK-Verordnung über die Tempo-30-Zonen und Begegnungszonen, welche am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist, kann neu auf die Erstellung eines teuren und aufwendigen Gutachtens verzichtet werden. Auch sind weniger bauliche Massnahmen erforderlich.

Gleichwohl ist bei der Verkehrstechnischen Abteilung der Kantonspolizei Zürich ein Kurzgutachten einzureichen, denn diese Abteilung hat die Entscheidungsgewalt auf Gemeindestrassen. Der Gemeinderat bewilligt einen Kredit von 26'813,15 Franken, inklusive Mehrwertsteuer, für die Erstellung des Kurzgutachtens. Der Auftrag wird an die Firma Lajo AG, Zürich, vergeben.

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